§ 1 Gründung des Kegelclubs Der Kegelclub "Promillo-Primaten" wurde am 22.12.02 gegründet. Als erster Kegelabend wurde der 11.01.03 als Termin genannt. § 2 Gründungsmitglieder Der Kegelclub hatte 11 Gründungsmitglieder. Dieses waren die folgenden Personen:
§ 3 Mitglieder Der Kegelclub hat aktuell folgende Mitglieder:
§ 4 Posten und dessen Aufgaben Kegelpapa (Alle Dinge die bzgl. der Kegelabende zu erledigen sind, ausgenommen Finanzen / Statistiken / Internet. Mitglied des Vorstands.): Manuel B. Kassenwart / Statistiker / Internet (Kümmert sich um die Finanzen, die aktuellen Statistiken und den Internetauftritt. Mitglied des Vorstands.): Dirk W. Eventwarte - 2 Personen (Planen alle Events des Kegeljahres. Beide Mitglieder des Vorstands.): Christoph S. und Matthias G. Beisitzer (Wechselt jährlich. Mitglied des Vorstands.): Martin P. Schriftführer (Hat für die ordnungsgemäße Dokumentation der Kegelstrafen und Spiele an den Kegelabenden zu sorgen.): Bernard B. Getränke- / Essenswart (Kümmert sich um den Getränke- und Essensnachschub während der Kegelabende.): Johannes T. § 5 Vorstand Der Vorstand wurde zur leichteren Entscheidungsfindung ins Leben gerufen. Er besteht aus fünf Personen. Dies sind Kegelpapa, Kassenwart/Statistiker/Internet, die zwei Eventwarte und der Beisitzer. Welche Entscheidungen vom Vorstand gefällt werden, wird in § 6 (Entscheidungsfindung) näher erläutert. § 6 Entscheidungsfindung An jedem Kegelabend und auf der Jahreshauptversammlung können Anträge zu Änderungen, Streichungen und Neuerungen zum Thema Spiele gestellt werden. Änderungen, Streichungen und Neuerungen bezüglich der Statuten und der Strafen können nur auf der Jahreshauptversammlung beantragt werden. Alle Anträge benötigen für die Annahme die einfache Mehrheit aller anwesenden Mitglieder. Einstimmigkeit aller Mitglieder wird nur beim Rauswurf von Mitgliedern (siehe § 25) und der Aufnahme von Neu-Mitgliedern (siehe § 26) benötigt. Sollten unabhängig von den Statuten, Strafen oder Spielen, Entscheidungen anstehen, werden diese vom Vorstand mit der einfachen Mehrheit entschieden. § 7 Beiträge Zur Begleichung der Bahngebühren und zur Finanzierung der Kegelfahrt bzw. anderer Festivitäten ist alle 4 Wochen ein Beitrag von 42,00 Euro pro Person (beim letzten Kegeln des Jahres zzgl. des Ligapokalbeitrags, siehe § 16 "Ligapokal") fällig. Hierzu ist es zwingend erforderlich, dass jedes Mitglied dem Kassenwart eine Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) erteilt. Der Beitrag wird zusammen mit dem Lotto-Gewinnspiel-Beitrag und den Strafen des Kegelns nach dem Kegeltermin durch den Kassenwart vom Konto des Kegelmitglieds abgebucht. Sollte es eine Lastschriftrückgabe geben, wird eine Strafe fällig. § 8 Abmeldung Wenn ein Kegelmitglied am Kegelabend verhindert ist, muss sich dieses in der WhatsApp-Gruppe des Kegelclubs bis 20.00 Uhr abmelden. Bei abgemeldetem Fernbleiben werden neben dem normalen Beitrag des Kegelns und dem Lotto-Gewinnspiel-Beitrag, die durchschnittlichen Strafen aller anwesenden Kegelmitglieder fällig. Sollten sich alle Mitglieder abmelden, wird ein Pauschalbetrag von 60,00 Euro und bei unabgemeldetem Fernbleiben von 90,00 Euro fällig. § 9 Zeitregelung Falls keine anderen Absprachen gemacht wurden wegen anderer herausragender Aktivitäten findet der Kegelabend alle 4 Wochen Samstags von 20.00 bis 23.00 Uhr in der Gaststätte "Rungs - Overbergstraße 10 - Dülmen" statt. Es ist pünktlich zu erscheinen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird eine Strafe erhoben. § 10 Kegeltrikot Jedes Kegelmitglied muss an jedem Kegelabend das Trikot des Kegelclubs tragen. Sollte es zum Verstoß kommen, wird eine Strafe fällig. Ob bei anderen Veranstaltungen das Trikot zu tragen ist, wird jeweils kurzfristig vom Vorstand mitgeteilt. § 11 Strafenkatalog Die Strafen werden zusammen mit dem normalen Beitrag des Kegelns und dem Lotto-Gewinnspiel-Beitrag des Kegelns nach dem Kegeltermin durch den Kassenwart vom Konto des Kegelmitglieds abgebucht. Hierzu wird auf § 7 (Beiträge) verwiesen. Die einzelnen Strafen sind separat aufgeführt. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Spielstrafen in den "Pott" wandern. Weiter Erläuterungen in § 19 (Kostenbegleichung und Verwendung des "Potts"). § 12 Lotto Gewinnspiel Jedes Mitglied des Kegelclubs sucht sich in Anlehnung an das bekannte Lotto Gewinnspiel auf der Jahreshauptversammlung für ein Jahr eine Zahl zwischen 1 und 49 aus. Weiterhin werden an jedem Kegelabend 3,00 Euro für das Gewinnspiel fällig. Dieser Beitrag wird zusammen mit dem normalen Beitrag des Kegelns und den Strafen des letzten Kegelns nach dem Kegeltermin durch den Kassenwart vom Konto des Kegelmitglieds abgebucht. Hierzu wird auf § 7 (Beiträge) verwiesen. Zu Beginn des Kegelabends wird eine Zahl aus der eigenen Lostrommel gezogen. Sollte die Zahl einem Mitglied gehören, bekommt dieses einen Betrag von 45,00 Euro vom Kassenwart ausgezahlt. Sollte keiner gewonnen haben, kommt das Geld in die Kegelkasse. § 13 Sitzplatzwahl Zu Beginn des Kegelabends werden die Sitzplätze ausgelost. Ausgenommen hiervon sind der Schriftführer und der Getränke-/Essenswart. Diese Personen sitzen vor Kopf, da sie besondere Aufgaben haben. Der Schriftführer führt die Mitschrift der Kegelstrafen und ist für das Anschreiben verantwortlich. Der Getränke-/Essenswart kümmert sich um das leibliche Wohl der Mitglieder. Wer später kommt, sitzt automatisch hinten. § 14 König und Kegeldepp König: Es wird am Kegelabend einmal das Königskegeln durchgeführt. Dabei hat jeder fünf Wurf in die Vollen, die direkt nacheinander zu erfolgen haben. Die Person mit der höchsten Summe ist für die folgenden vier Wochen König. Er bekommt als Symbol hierzu den Königskegel. Es wird eine Strafe fällig, wenn der Kegel am folgenden Kegelabend vergessen wird oder bei eigener Nicht-Teilnahme der Kegel nicht an ein anwesendes Kegelmitglied weitergegeben wird. Kegeldepp: Die Person mit den meisten Gossen am Abend ist für die folgenden vier Wochen Kegeldepp. König und Kegeldepp teilen sich beim nächsten Kegelabend eine Runde Schnaps. § 15 Kegler des Jahres Auf der jährlichen Jahreshauptversammlung wird der Kegler des Jahres "Silberrücken" mit dem Promillo-Primaten Wanderpokal gekürt. Diesen darf er bis zur nächsten Jahreshauptversammlung behalten. Kegler des Jahres wird die Person, die am Öftesten den Königskegel gewonnen hat. Sollten zwei Personen gleich oft den Königskegel gewonnen haben, gewinnt die Person mit der höheren Summe der gefallenen Kegel an den Siegesabenden. § 16 Ligapokalsieger Auf der jährlichen Jahreshauptversammlung wird der Kegelmeister der Promillo-Primaten mit dem Ligapokal gekürt. Diesen darf er bis zur nächsten Jahreshauptversammlung behalten. Kegelmeister wird die Person, die zum Jahresabschluss beim Ligapokalspiel die meisten Punkte gesammelt hat. Bei Punktgleichheit entscheidet die Kegeldifferenz (Summe aller geworfenen Kegel abzüglich der Summe aller geworfenen Kegel der Gegner). Des Weiteren wird nach dem letzten Kegeln des Jahres ein Beitrag in vollen Euros für die Platzierung des Vorjahres fällig: Platz 1 = 1,00 Euro… Platz 15 = 15,00 Euro. Hierzu wird auf § 7 (Beiträge) verwiesen. § 17 Wahl der Kegelspiele Zur leichteren Abwicklung wurden im Bezug auf die Wahl der Kegelspiele einige Regeln aufgestellt. Jeder Kegelabend beginnt mit einem Teamspiel. Weitere Teamspiele sind die ersten Spiele nach 21.00 und 22.00 Uhr. Nach dem ersten Teamspiel folgt der Ligapokalspiel. Das erste Spiel nach 20.30 Uhr ist Lotto. Das Königskegeln ist als erstes Spiel nach 21.30 Uhr an der Reihe. Alle weiteren Spiele werden vom Gewinner des vorhergehenden Spiels bestimmt. § 18 Happy Game An jedem Kegelabend gibt es ein Happy Game. Dieses findet direkt im Anschluss an das Königskegeln statt. In diesem Spiel zählen alle Strafen doppelt. § 19 Kostenbegleichung und Verwendung des "Potts" Am Kegelabend trinkt jeder auf seinen eigenen Deckel. Während des Abends wird der Pott geleert und in Getränke investiert. § 20 Raucherpausen Da auf der Kegelbahn nicht geraucht werden darf, gibt um 21.00 Uhr und 22.00 Uhr eine kurze Raucherpause von fünf Minuten. In dieser Zeit findet die Strafe "Abwesenheit wenn an der Reihe" keine Anwendung. Nach Ablauf der Zeit ist diese Strafe wieder möglich. Alle anderen Strafen bleiben auch während der Raucherpausen gültig. § 21 Gastkegler Insgesamt dürfen max. 15 Personen an einem Kegelabend anwesend sein. Gastkegler müssen in der WhatsApp-Gruppe des Kegelclubs angekündigt werden. Die Strafen der Gastkegler werden am Ende des Abends bar und sofort abgerechnet. Ehemalige Mitglieder werden bevorzugt behandelt. § 22 Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung findet jährlich zwischen dem letzten Kegeln des Jahres und dem ersten Kegeln des Folgejahres statt. Der Termin ist frei wählbar. § 23 Kassenprüfung Eine klassische Kassenprüfung vor der Jahreshauptversammlung gibt es nicht. Jedes Mitglied hat immer die Möglichkeit Einblick in die Abrechnungen und den Kassenstand zu erhalten. Kassenwart und Mitglied stimmen dazu kurzfristig einen Termin ab. § 24 Kegelfahrt Die Kegelfahrt wird von den beiden Eventwarten organisiert. Sie findet mindestens alle zwei Jahre statt und beinhaltet mindestens eine Übernachtung. Über das Ziel wird mit allen Mitgliedern abgestimmt. Die Kegeltour wird durch das Geld vom Kegelkonto finanziert. Die Höhe der Ausgaben wird je nach Finanzsituation vom Vorstand beschlossen. Sollte sich ein Mitglied zu dieser Fahrt nicht anmelden, bekommt er seinen Anteil ausgezahlt. Sollte ein Mitglied kurzfristig (d.h. nach vorheriger Anmeldung!) nicht an der Kegelfahrt teilnehmen können, fallen die entstandenen festen Kosten zu seinem Nachteil an. Sollte nach der Verrechnung der festen Kosten noch ein positiver Betrag übrig bleiben, wird dieser ausgezahlt. Eine Ersatzperson kann nur einstimmig eingeladen werden. § 25 Austritt von Mitgliedern Sollte ein Mitglied aus bestimmten Gründen aus dem Kegelclub austreten (Austritt ist jederzeit möglich, bereits stattgefundene Kegelabende werden noch abgerechnet), steht ihm ein bestimmter Geldbetrag zu. Dieser errechnet sich folgendermaßen: Anteiliger Betrag vom Kassenstand zum Austrittstermin bzw. nach der Abrechnung des bereits stattgefundenen Kegelabends, evtl. gemindert um 1.) Guthaben der Nicht-Teilnehmer für geleistete Anzahlungen zukünftiger Touren und 2.) Eigenanteilszahlungen aller Mitglieder aus zukünftigen Touren, zuzüglich eines evtl. eigenen Guthabens wegen Nichtteilnahme an einer zukünftigen Tour wegen bereits geleisteter Anzahlungen, abzgl. noch eigeneroffener Strafen. Sollte sich das austretende Mitglied für eine Kegeltour angemeldet haben und diese bereits gebucht sein, so ist die Kegeltour vollständig inkl. der Eigenanteilszahlungen zu bezahlen und dies bei der Abrechnung des Auszahlungsbetrages zu berücksichtigen. § 26 Rauswurf von Mitgliedern Mitglieder können prinzipiell aus dem Kegelclub geworfen werden. Diese Maßnahme kann aber nur als allerletzte Option in Betracht gezogen werden und unterliegt bestimmten Bedingungen. So müssen alle anderen Mitglieder auf einer außerordentlichen Versammlung zugegen sein und nach Offenlegung der Gründe für einen evtl. Rauswurf geheim über diese Maßnahme entscheiden. Die Entscheidung muss einstimmig sein. Im Falle des Rauswurfs steht dem Mitglied ein bestimmter Geldbetrag zu. Dieser errechnet sich analog dem freiwilligen Austritt. Hierzu wird auf § 24 (Austritt von Mitgliedern) verwiesen. § 27 Aufnahme von Neu-Mitgliedern Neu-Mitglieder können nur auf der Jahreshauptversammlung aufgenommen werden. Die Gesamtanzahl der Mitglieder darf einen gesunden Rahmen nicht sprengen. Alle Alt-Mitglieder stimmen geheim über die Aufnahme ab. Das Ergebnis muss einstimmig sein. Das Neu-Mitglied muss mindestens einmal als Gastkegler mitgewirkt haben. Er muss zudem einen bestimmten Geldbetrag aufs Kegelkonto einzahlen. Dieser errechnet sich folgendermaßen: Durchschnittlicher Betrag vom Kassenstand inkl. der noch offenen Strafen aller Mitglieder zum Aufnahmetermin, gemindert um 1.) Guthaben der Nicht-Teilnehmer für geleistete Anzahlungen zukünftiger Touren und 2.) Eigenanteilszahlungen aller Mitglieder aus zukünftigen Touren. Sollte sich das neue Mitglied für eine bereits gebuchte Kegeltour anmelden wollen, so ist die Kegeltour vollständig inkl. der Eigenanteilszahlungen zu bezahlen und dies bei der Berechnung des Einzahlungsbetrages zu berücksichtigen. § 28 Nachwuchs Bekommt ein Mitglied Nachwuchs, ist er verpflichtet beim nächsten Kegeln eine große Runde Pils für jedes Kind zu bezahlen. Die Primaten stimmen ergänzend mit einigen Schlachtrufen ein, um den Nachwuchs zu bejubeln. § 29 Annerkennung der Statuten, Strafen und Spiele Jedes Mitglied akzeptiert alle Statuten, Strafen und Spiele so wie sie vom Kegelclub beschlossen wurden. Andernfalls ist eine weitere Mitgliedschaft nicht möglich. |